Förderkonzept
Förderkonzeptfür die Förderung von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Inhaltsverzeichnis
1.Grundsätze des Förderkonzeptes
2.Die verschiedenen Förderbedarfe an der Oberschule
3.Förderschwerpunkt „Lernen”
4.Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
5.Förderschwerpunkt „ geistige Entwicklung“
6.Autismus-Spektrum-Störung
7.Besonderheiten der Klassenbildung
8.Diagnosetests zur Überprüfung von Lernständen und Kompetenzen
9.Angebote zur individuellen Förderung
10.Erstellung von Förderplänen
11.Reflexion und Evaluation
12.Ausblick
13.Anhang
1.
Grundsätze des Förderkonzeptes
Die Oberschule hat die Förderung des individuellen Lernens als Ziel schulischer Arbeit und als Unterrichtsprinzip im Schulprogramm festgeschrieben. Dazu
wurde eine Vielzahl von Maßnahmen entwickelt, umgesetzt und in der Schulstruktur verankert, die der Individualisierung des Lernprozesses dienen. Die
Förderung wird nicht vorrangig als Nothilfe zum Ausgleich von Defiziten im Bereich der Leistung in den Schulfächern verstanden, sondern als Angebot an jene
Schülerin und Schüler, die eigenen, individuellen und sozialen Bereichen zu erweitern und zu festigen. Es gehört dazu, die Vielfalt sichtbar zu machen, sie
wertzuschätzen und ihre Potentiale individuell und gemeinsam zu entwickeln und zu nutzen. Dies beinhaltet auch die bewusste Auseinandersetzung mit
Vorurteilen und Diskriminierung.
Die Orientierung an der Förderung des individuellen Lernens erfordert eine Unterrichtskultur, in welcher sowohl die lehrerzentrierten Inputphasen als auch die
Phasen der individuellen und kooperativen Lernformen ihren Platz haben.
Äußere Rahmenbedingungen wie bauliche Maßnahmen oder materielle Anschaffungen (Ansprechpartner ist hierfür die Stadt Rathenow als Schulträger sowie
die Schule selbst) werden hinsichtlich einer optimalen Förderung der Schülerinnen und Schüler bestmöglich umgesetzt.
Des Weiteren arbeitet die Oberschule Rathenow mit folgenden externen Beratungsstellen zusammen:
•
Schulpsychologische Beratungsstelle/Dienststelle Rathenow
•
Sonderpädagogische Beratungsstelle des Landkreises Havelland
•
Asklepiosklinik Brandenburg
•
SALUS GmbH Fachklinikum Uchtspringe
•
Schultz-Hencke-Haus GmbH Brandenburg (Lernpsychotherapeutische Einrichtung)
•
Horizonte e.V. Rathenow
•
Autismuszentrum Lübeck
•
Integrationsfachdienst Neuruppin
Das vorliegende Förderkonzept ist eine Arbeitsgrundlage, die regelmäßig überprüft, evaluiert wird. Damit werden Verbesserungen der bereits abgesprochenen
und eingeführten Maßnahmen und Strukturen angestrebt, so dass sich daraus ergebene Entscheidungen getroffen werden können.
2. Die verschiedenen Förderbedarfe an der Oberschule
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entsteht, wenn die zuständige Schulaufsichtsbehörde in einem Feststellungsverfahren festgestellt hat, dass
eine Be-hinderung oder eine Lern- und Entwicklungsstörung sonderpädagogische Förderung im Unterricht erforderlich macht.
Im Schuljahr 2017/2018 besuchen sechszehn Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Oberschule Rathenow. Die
sonderpädagogischen För-derschwerpunkte der Jugendlichen der Oberschule sind „Lernen“, „emotional/soziale Entwicklung“, „geistige Entwicklung“ sowie
„Autismus Spektrum Störung“.
Bereits auf der Planungsebene in Bezug auf die Einsatz- sowie Unterrichtsplanung werden die Grundlagen für eine inklusive Kultur an der Schule gelegt. Dies
betrifft sowohl die Anpassung des Einsatzplans an die individuellen Stärken der Kollegen sowie deren aktive Einbindung in den Planungsprozess.Die Lehrinnen
und Lehrer, die sich zur Arbeit in inklusiven Lerngruppen bereit erklärt haben, entwickeln ihrerseits durch neue Erfahrungen Kompetenzen im Umgang mit
sonderpädagogisch geförderten Schülerinnen und Schülern. Sie nehmen spezielle Eigenarten und Ausprägungen des Lern-, Leistungs- und Sozialverhaltens mit
einer größeren Akzeptanz wahr und erwerben langfristig angelegte Strategien einer angemessenen individualisierten Lernplanung.
Entsprechend dem individuellen Förderbedarf fallen natürlich vielschichtige Aufgaben an. Diese werden in enger Absprache und in Zusammenarbeit mit der
Schulleitung, den Klassenlehrern und Fachlehrern durchgeführt und umfassen die Bereiche Beratung und individuelle Förderung.
3. Förderschwerpunkt „Lernen“
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunk Lernen besteht wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher
und langandauernder Art sind.
Die Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen ist somit verzögert und benötigt eine sachkundige Begleitung. Lernerfolge sind für jeden lernenden
Menschen als Antrieb zum Weiterlernen nötig. Wenn Kinder außerordentliche Lernschwierigkeiten haben, ist das Risiko des Versagens und Scheiterns sehr
groß. Sie benötigen dann frühzeitig andere Lernwege, Unterstützung beim Finden geeigneter Lernstrategien und oft einfach mehr Zeit.
4. Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“
Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunk Emotionale und soziale Entwicklung besteht, wenn sich eine Schülerin oder ein
Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört
oder gefährdet ist.
Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Fähigkeit zum Umgang mit den Gefühlen und zum sozialen Miteinander gravierend beeinträchtigt sein. Diese
Kompetenzen sind für eine erfolgreiche Schulzeit jedoch von großer Bedeutung. Manche Kinder und Jugendliche haben eine Begleitung nötig, um ihre
Verhaltensweisen zu reflektieren. Dabei müssen sie lernen, sich zu ihrem eigenen Wohl und dem ihrer Mitmenschen zu steuern.
5. Förderschwerpunkt „ geistige Entwicklung“
Jugendliche mit einer geistigen Behinderung zeigen unterschiedliche Erscheinungsbilder in den verschiedenen Entwicklungsbereichen. Sie benötigen besondere
Hilfen bei der Entwicklung von Wahrnehmung, Sprache, Denken und Handeln sowie Unterstützung zur selbständigen Lebensführung und bei der Findung und
Entfaltung der Persönlichkeit. Sonderpädagogische Förderung hat daher die Aufgabe, dem Schüler Hilfen zur Entwicklung der individuell erreichbaren
Fähigkeiten und Fertigkeiten zu geben. Sie berücksichtigt dabei die weitgehende Gebundenheit des Gelernten an die ursprüngliche Lernsituation, das Bedürfnis
nach überschaubaren Aufgabengliederungen, das stark variierende, individuelle Lerntempo sowie die gegrenzte und schwankende Durchhaltefähigkeit im
Lernprozess.
6. Autismus-Spektrum-Störung
Bei Autismus-Spektrum-Störung handelt es sich um tiefgreifende Entwicklungsstörungen. Diese liegen vor, wenn die Beziehungs- und
Kommunikationsfähigkeit schwer beeinträchtigt und das Repertoire von Verhaltensmustern, Aktivitäten und Interessen deutlich eingeschränkt ist. Es gibt sie in
verschiedenen Schweregraden. Dabei sind die Grenzen fließend.
7. Besonderheiten der KlassenbildungFür die konkrete Klassenbildung wurden von den Fachkräften der Oberschule folgende Schlüsse
gezogen:
Es macht Sinn, mehrere Schüler, die einen Förderbedarf haben, gemeinsam in einer Klasse zu unterrichten. Auch in der Grundschule sind immer mehrere
Kinder mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen in einer Klasse, so dass an der weiterführenden Schule bereits Bekanntes übernommen wird. Auf diese
Weise kann die sonderpädagogische Lehrkraft auch ihre Hilfsangebote effektiver einsetzen. Es ist weniger aufwändig Absprachen zu treffen, Schüler aus
bestimmten Stunden herauszunehmen und damit Kräfte zu bündeln.
Zudem ist gerade für Schüler mit Lernschwierigkeiten das Gefühl, etwas nicht zu können bzw. zu versagen und sich immer mit leistungsstärkeren Schülern
vergleichen zu müssen, leichter zu verarbeiten, wenn sie nicht das einzige Kind mit einsprechendem Unterstützungsbedarf in einer Klasse sind.
Ferner gibt es Kinder, für die es sehr wichtig ist, den Kontakt mit anderen Schülerinnen und Schülern aus der Grundschule aufrechtzuerhalten. Kinder ohne
Unterstützungsbedarf können dadurch helfen, dass sie die Situation mit ihren Klassenkameraden schon kennen und damit umgehen können. Dies spricht dafür,
diese Schüler möglichst auch in diesen Klassen unterzubringen.
Da Kinder mit Unterstützungsbedarf „Emotionale und soziale Entwicklung“ extrem viel Aufmerksamkeit und Unterstützungshilfe binden, spricht viel dafür,
diese getrennt voneinander in verschiedenen Klassen unterzubringen. Dabei wird berücksichtigt, dass sie ebenfalls mit Kindern ihrer Grundschule
zusammenbleiben.
Die Klassenbildung der Klasse 7 basiert u.a. auf erhaltene Informationen aus Gesprächen mit den Sonderpädagogen der abgebenden Grundschulen. Diese
Veranstaltung findet zum Ende des Schuljahres statt.
8. Diagnosetests zur Überprüfung von Lernständen und Kompetenzen
Individuelle Förderung setzt die Kenntnis der individuellen Lernausgangslage und der persönlichen Lern- und Arbeitswege der Schülerinnen und Schüler
voraus.
Der Sonderpädagoge informiert sich über die ihm nicht bekannten Schüler(Leistungs-stand, Defizite/Besonderheiten) bereits im Vorfeld der Übernahme in die
weiter-führende Schule (siehe Anhang Terminliste-Aufnahme) und hält diese schriftlich fest. Er hält Kontakt zum Sonderpädagogen der abgebenden
Grundschule.
Wie bereits in den letzten Jahren wird auch weiterhin zu Beginn der Klasse 7 eine Ausgangsdiagnostik in den Kernfächern Deutsch und Mathematik
durchgeführt.
Diese wird an der Oberschule durch folgende Testverfahren ermittelt:
• Rechtschreibtest nach P. Lory
Der Rechtschreibtest ist ein genormter zugelassener Test dessen Ziel es ist, die Rechtschreibfähigkeit zu überprüfen und eine Fehleranalyse zur gezielten
Föderung zu ermitteln. Die Auswertung erfolgt nach 11 Fehlerarten und in Prozenträngen.
Ein vorheriges Befragen der Kindeseltern hinsichtlich Anamnese, häufiges Fehlen durch Krankheit bzw. bisherige Förderungsmaßnahmen ergeben nach der
Testung eine Erfassung grundlegender Kompetenzen für die Rechtschreibung.
• Stolperwörter-Lesetest
Die Aufgabe besteht darin, in Sätzen jeweils das enthaltene „Stolperwort“ zu finden, das nicht in den Satz passt. Der Test misst Lesegründlich- und
Geschwindigkeit in Form von Sätzen. Sinnerfassung ist erforderlich.
• Mathe-intensiv
Mathe-intensiv ist ein informelles Testverfahren zur Feststellung des Lern-und Leistungsbedarfs von Schülern der Klassen 5-9.
9. Angebote zur individuellen Förderung
Von besonderen Schwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtschreibung ist zu sprechen, wenn die Deutsch- Lehrkraft aufgrund der schulinternen Tests und
ihrer eigenen Beobachtung besondere Schwierigkeiten diagnostiziert. Dies sollte auch auf der Klassenkonferenz kommuniziert werden. Bereits in der
Schülerakte der Grundschule dokumentierte LRS oder Gutachten außerschulischer Institutionen sind in der Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Sollte bei den Schülerinnen und Schülern besondere Schwierigkeiten im Bereich Lesen und Rechtschreibung festgestellt werden ist umgehend Rücksprache mit
den Eltern zu halten.
Die Oberschule richtet in der Jahrgangsstufe 7/8 kontinuierlich einen Förderkurs für Schülerinnen und Schüler mit LRS wöchentlich mit einem
silbenorientierten Rechtschreibprogramm ein (Relv-Vertrag).
Das Ziel: Rechtschreiben erforschen – Lesen verstehen. Grundlage sind sechs Strategien, mit denen die Schülerinnen und Schüler die Prinzipien der deutschen
Sprache erforschen und verstehen. Den Jugendlichen wird durch dieses Material die Möglichkeit gegeben, Regularien der deutschen Sprache zu entdecken und
zu verstehen.Sie sind mit den Anforderungsbereichen der Lehrpläne kompatibel.
10. Erstellung von Förderplänen
Zu Beginn und während des Schuljahres setzt sich das Klassenlehrerteam in regelmäßigen Abständen mit der zuständigen Sonderpädagogin in Planungsstunden
zu-sammen und entwickelt gemeinsam für jede Schülerin und jeden Schüler mit Förderbedarf einen Förderplan. Innerhalb des Unterrichts achtet das
Klassenlehrerteam auf eine innere Differenzierung, um diese Schülerinnen und Schüler entsprechend zu fördern.
Die Teilnahme des Teams an Fort- und Weiterbildungen zum Themenfeld Inklusion ist somit hilfreich, sich der veränderten Unterrichtsstruktur zu öffnen. Eine
Zusammenarbeit mit den Klassenlehrern, der Sonderpädagogin, den Erziehungsberechtigten sowie eventueller externer Förderstellen führt so zu einer
ganzheitlichen Umsetzung der inklusiven Beschulung an der Oberschule Rathenow.
Das zentrale Anliegen des Förderplans ist die Individualisierung aller Maßnahmen und Hilfen.
Bei der Erstellung des Förderplans ist die sonderpädagogische Lehrkraft federführend. Im Klassenteam wird der Förderplan erstellt und den Schülerinnen bzw.
Schüler und den Erziehungsberechtigten kommuniziert. Dies geschieht bei dem Lehrersprechtag.
Der Förderplan enthält Ziele aus den Entwicklungsbereichen und den Unterrichtsfächern, schwerpunktsetzend auf die Fächer Deutsch und Mathematik. Die
Ziele aus den Unterrichtsfächern orientieren sich an den kompetenzorientierten Rahmenlehrplänen der weiterführenden Schule.
11. Reflexion und Evaluation
An unserer Schule findet eine enge Kooperation zwischen Didaktischer Leitung, der Koordination Inklusion und Evaluation, vertreten durch Frau Wedemeyer
statt.
Eine umfassende Reflexion und Evaluation der Inklusion an unserer Schule ist allerdings nur möglich, wenn mit allen an der Inklusion Beteiligten regelmäßige
Gespräche geführt werden. Die betrifft die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, die Fachlehrinnen und die Fachlehrer, die sonderpädagogischen Lehrkräfte,
die Schulsozialpädagoginnen, die didaktische Leitung und natürlich die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern.
Für die Zukunft wird es eine Aufgabe sein, für die einzelnen Gruppen standardisierte Befragungsbögen zu entwickeln, welche regelmäßig ausgewertet werden.
12. Ausblick
Das Förderkonzept wird ständig fortgeschrieben. Dies betrifft alle Kapitel, aber vor allem die Kapitel, die die Diagnose und Koordination von Fördermaßnahmen
beschreiben, da dann weitere Erfahrungen bezüglich dieser Bereiche gesammelt werden können.
Stand: veränderte Fassung Oktober 2017
Ansprechpartnerin: Constanze Seeger, Oberschulrektorin
13. Anhang
Legende:
STA
staatliches Schulamt
SL
Schulleitung
KL
Klassenlehrer
FL
Fachlehrer
SO
Sonderpädagoge
SA
Sozialarbeiter
SP
schulpsychologischer Dienst